top of page

E-Bike Lastenrad Förderung Köln

Fördergegenstand

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Anschaffung von Elektrolastenfahrrädern.

Voraussetzungen
  • Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer

  • verlängerter Radstand oder eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit (z.B. ein fest installierter Lastenbehälter)

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.4).

Förderhöhe (erhöhte Förderung gültig bei Antragstellung bis 30. November 2020)

Antragsberechtigtemax. Förderquotemax. Förderhöhemax. Anzahl an Lastenrädern

Unternehmen*40 %3.500 €5 pro Unternehmen

Kommunen**70 %6.200 €5 pro Kommune


*     De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen
**   Städte, Gemeinden, Kreise oder Zusammenschlüsse von Kommunen aus Nordrhein-Westfalen oder kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben,

 

→ elektronisches Antragsformular

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

 

Die E-Bike Lastenrad Förderung Köln und deren Ablaufplan:

1)  Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2)  Förderantrag ausfüllen, Angebot hochladen (Hilfe)
3)  Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung:
     sofortige Umsetzung bei Fahrzeugen und Lade-
    stationen erlaubt (gilt nicht für Kommunen)
4)  nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5)  Verwendungsnachweis ausfüllen
6)  nach Prüfung: Erhalt der Überweisung

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 

Die E-Bike Lastenrad Förderung Köln bezieht sich auf

SCHWERLASTENFAHRRÄDER

Fördergegenstand

Der Bund fördert die E-Bike Lastenradförderung für E-Lastenfahrrädern

  • Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung

  • Gespanne, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügt

Antragsberechtigte
  • private Unternehmen

  • kommunaler Unternehmen (Unternehmen mit kommunaler Beteiligung)

  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)

Voraussetzung

Technische Voraussetzung ist ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich auf der → Webseite der BAFA.

Förderhöhe
  • 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung

  • maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann.

Du interessierst Dich für eine E-bike Finanzierung mit 0%?

Dann klicke hier und erfahre mehr:

E-Bike Lastenrad Förderung in Köln (NRW)

Deine Vorteile:

bottom of page